Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Bezugsgröße und Rentenwert bestimmen, wie viel von Gehalt und Rente abgeht — und wie viel bleibt. Wir halten die zentralen Größen hier verständlich für Sie bereit.
Stand: 2025 · wird jährlich aktualisiertBis zu diesen Grenzen wird das Einkommen für Beiträge herangezogen. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Seit 2025 gelten die Grenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich.
| Größe | monatlich | jährlich |
|---|---|---|
| Renten- & Arbeitslosenversicherung | 8.050 € | 96.600 € |
| Kranken- & Pflegeversicherung | 5.512,50 € | 66.150 € |
| Versicherungspflichtgrenze (Krankenversicherung) | 6.150 € | 73.800 € |
Die Prozentsätze teilen sich in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Krankenversicherung kommt der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse hinzu.
| Versicherungszweig | Beitragssatz |
|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
| Krankenversicherung (allgemein) | 14,6 % + Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung (Basissatz) | 3,6 % |
Die Bezugsgröße ist eine zentrale Rechengröße für viele Grenzwerte der Sozialversicherung. Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel ein Rentenpunkt an monatlicher Rente bringt.
| Größe | Wert |
|---|---|
| Bezugsgröße (monatlich, bundeseinheitlich in der Rentenversicherung) | 3.745 € |
| Aktueller Rentenwert (je Entgeltpunkt, ab 1.7.2025) | 40,79 € |
Die Rechengrößen werden jedes Jahr per Verordnung neu festgelegt und gelten ab dem 1. Januar; der Rentenwert wird zum 1. Juli angepasst. Die hier genannten Werte geben den Stand 2025 wieder. Für Ihre konkrete Planung prüfen wir die jeweils gültigen Zahlen im Einzelfall — sprechen Sie uns an.
Rechengrößen zeigen die Rahmenbedingungen — was sie für Ihre Rente, Ihre betriebliche Altersvorsorge oder die Gestaltung von Gehältern konkret bedeuten, hängt von Ihrer Situation ab. Genau da setzen wir an: unabhängig, ohne Provision, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.